Heute ist wieder ein Newsletter zu Heckeshorn erschienen. Darin wird die Anfrage des Bezirksverordneten Rolf Breidenbach an den Bezirk und dessen Antwort sowie die Ablehnung des Widerspruchs gegen die Duldung der Nutzung des Bettenhauses A als Erstaufnahmelager thematisiert. Der Newsletter hat u.a. folgenden Wortlaut: “Es hat sich nichts geändert – im Land nicht und im Bezirk nicht. Der Schulbetrieb hat nach Beendigung der Ferien wieder begonnen und findet unter ähnlichen Chaosbedingungen statt, die auch schon vor den Ferien geherrscht haben. Chaotisch geht es ebenfalls im Senat zu, in dem sich die Protagonisten gegenseitig verbal an die Gurgel gehen – ich sage nur Alkoholverbot in Berlin. Und was macht Steglitz-Zehlendorf in Sachen Heckeshorn? Das was es immer macht, nämlich nichts.

So antwortete Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski meinem Parteifreund, dem Bezirksverordneten Rolf Breidenbach, auf die Frage, ob das Bezirksamt im letzten Halbjahr gegenüber dem Land Berlin vorstellig geworden ist, um eine Rückübertragung der Bauleitplanung für den Gesundheitsstandort Heckeshorn zu erwirken und eine Entwicklung des Geländes zu betreiben, schlicht und ergreifend mit einem Nein. Begründung: „Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Chancen, einen Rechtsstreit darüber zu gewinnen, äußerst gering sind.“

Für mich heißt das, dass es also doch, wenn auch geringe, Chancen gibt. Aber wie wusste schon der US-amerikanische Schauspieler Will Rogers: „Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause.“

Irgendwie hat man den Eindruck, dass der Bezirk doch sehr schonend mit dem Senat und seinen ausführenden Stellen umgeht. So hatte ich ja in den letzten Newslettern darüber berichtet, dass die Bauaufsicht des Bezirks festgestellt hatte, dass die Nutzung des Bettenhauses A durch die BIM (Berliner Immobilien GmbH) als Erstaufnahme – genehmigt ist eine Gemeinschaftsunterkunft – rechtswidrig ist. Und die Behörde beabsichtigte nach eigener Aussage, eine Nutzungsuntersagung gegen die BIM anzuordnen.

Doch kaum einen Monat später legt die Bauaufsicht eine juristische Rolle rückwärts hin. Denn obwohl die Behörde „auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage“ der Meinung ist, dass die aktuelle Nutzung rechtswidrig ist und so „nicht dauerhaft zugelassen werden“ kann, heißt es in dem Duldungsbescheid Nr. 2020/645 vom 31. März 2020, dass die Belassung dieser Nutzung bis zum 31. Oktober 2020 geduldet wird.

Gegen diesen Bescheid war aus Anwohnerkreisen Widerspruch eingelegt worden. Der diesbezügliche Bescheid liegt nun vor und hat das getan, was zu befürchten stand: Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Abenteuerlich sind die Begründung beziehungsweise einige darin getätigte Aussagen: So heißt es auf der einen Seite, dass es der Unterbringung von Flüchtlingen „formal lediglich an der notwendigen Baugenehmigung“ fehle.  Auf der andere Seite wird festgestellt: „Es handelt sich hier um eine Nutzung entsprechend der Ausweisung des Sondergebietes.“ Und um die Verwirrung komplett zu machen wird eingangs darauf hingewiesen, dass mit der Duldung Nr. 2020/645 vom 31.03.2020 dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten für das Grundstück Berlin – Wannsee, Zum Heckekeshorn 30, „befristet bis zum 31.10.2020 die Nutzung des Bettenkaufes A als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge bewilligt“ wurde. Verstehe das alles, wer will.

Unterschrieben hat das Ganze die Bezirksbürgermeisterin und damit sozusagen den Rechtsbruch amtlich besiegelt. Man kann nur hoffen, dass die Sache vor dem Verwaltungsgericht Berlin landet, bei dem ein Monat nach Zustellung Klage erhoben werden kann. Auch wenn eine römische Juristenweisheit besagt, dass man vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand ist, wollen wir doch hoffen, dass dem Recht in unserer Stadt noch zu ihrem Recht verholfen wird.”

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